Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG)

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Das Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) ist das zentrale antidiskriminierungs-rechtliche Schlüsselprojekt des Berliner Senats. Das Abgeordnetenhaus hat es in seiner Sitzung am 04.06.2020 beschlossen, am 21.06.2020 ist es in Kraft getreten.

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt eine Rechtslücke, die gerade im Bereich des behördlichen Handelns noch besteht.

Mehr dazu unter https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/.

ADAS wollte genauer wissen, was dieses Gesetz für Schulen in Berlin bedeutet und hat dafür bei Joshua Moir (Dipl.-Jur., LL.B. Universität Trier) eine Rechtsexpertise in Auftrag gegeben, die diese Fragen genauer beleuchtet. Diese ist abrufbar unter https://life-online.de/wp-content/uploads/2021/01/LADG_Rechtsxpertise_ADAS-LIFE-e.V..pdf.